AGB
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER Gressly Glas AG in Bellach/SO
(nachfolgend GRESSLY genannt)
1.GRUNDLAGEN
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Unternehmers GRESSLY. Abweichende Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Unternehmers und sind in schriftlicher Form zu verfassen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Solche Bedingungen werden nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind Ferner gelten die Normen und Richtlinien des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (SIGaB).Auf allen Verträgen gilt das schweizerische Recht.
2.ANGEBOTE
Offerten sind während 90 Tagen nach Offertdatum gültig. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich bestimmt wird. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preise sind nur bei gleich bleibenden Massen, Serien, Formen und Stückzahlen verbindlich. Bei Teillieferungen oder bauseits veranlassten Montageunterbrechungen erfolgt ein Preisaufschlag. Allfällig notwendige Hilfskräfte und Hilfsmittel sind, sofern nicht in unserem Angebot ausdrücklich erwähnt und berechnet (wzb. Gerüste, Kran, Podeste, Hebezug, Baulift usw.) auf Kosten des Bestellers bereitzustellen
Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten berechtigen uns zur Anpassung unserer Preise. Bei allen Aufträgen sind, sofern nicht anders in unserem Angebot ausdrücklich erwähnt und berechnet, die Preise ab Werk, exklusive Versandkosten.
Unsere Gläser werden 1 cm zu 1 cm berechnet; alle Zwischendimensionen werden aufgerundet. Das kleinste Berechnungsmass für die verschiedenen Gläser richtet sich nach der gültigen Preisliste. Für Formenscheiben wird die Oberfläche des umschriebenen Rechtecks, aus dem sie geschnitten werden, berechnet und unterliegt einem Zuschlag aus der gültigen Preisliste.
Wir erstellen Ihnen ein Angebot auf der Basis Ihrer Angaben. Für Verwendungszweck, Einsatz und Statik unserer Produkte übernehmen wir keine Haftung. Wir sind nicht verpflichtet, die Eignung der von uns gelieferten Produkte für den bauseitig vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen und lehnen diesbezüglich jede Haftung ab. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Belastbarkeit und Tragfähigkeit von Glas beschränkt ist. Verglasungsaufbau und Einbauart sind so zu wählen, dass sie dem heutigen Stand der Technik und den Vorgaben der SIA−Normen 329 und 331 entsprechen. Die Sicherheitsanforderungen an die Verglasung sind in der Nutzungsvereinbarung durch Bauherrschaft und verantwortliche Planer festzulegen.
3. AUFTRÄGE
Um Fehler oder Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir um schriftliche Bestellung. Für Übermittlungsfehler übernehmen wir keine Haftung. Bestellungen werden Ihnen schriftlich bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als geschlossen. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist massgebend.
Mindestfakturabetrag ist Fr. 30.-- (exkl. MwSt.)
Von uns angefertigte Zeichnungen zur Fertigung sind massgebend, wenn sie vom Besteller nicht ausdrücklich und sofort widerrufen werden. Jegliche Unterlagen, Pläne und Skizzen bleiben stets unser geistiges Eigentum.
Bei Änderungen und Stornierung von Aufträgen werden ggf die bis dahin angefallenen Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt.
4. TECHNISCHE AUSKUNFT
Die Warenzeichen, Zeichnungen, Projekte und technischen Auskünfte dürfen, ausgenommen bei ausdrücklicher Erlaubnis, nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder zu anderen Zwecken als denjenigen, die im Vertrag vorgesehen sind, verwendet werden. Bei nicht Eintreffen der Bestellung müssen diese Dokumente zurückgegeben werden. Jede Verletzung dieser Vertragsklauseln verpflichtet den Besteller, jeglichen erlittenen Schaden zu ersetzen. Andererseits behält sich die GRESSLY das Recht vor, den Vertrag sofort und ersatzlos aufzulösen.
4. LIEFERUNGEN
Die Lieferung erfolgt gemäss Auftragsbestätigung. Terminangaben sind unverbindlich. Wir bemühen uns, diese einzuhalten. Die Verarbeitung von Glas ist risikobehaftet. Sollte ein Richttermin erheblich überschritten werden, so ist der Besteller nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verspätung in der Lieferung hat der Besteller kein Recht auf Schadenersatz irgendeiner Art oder auf Auflösung des Vertrages, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäftt vereinbart worden ist.
Ist die Verspätung gravierend und ungerechtfertigt, so kann der Besteller, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist (i.d.R. ab 3 Monate), vom Vertrag zurücktreten; dabei ist jeglicher Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen.
Die von GRESSLY zur Verfügung gestellten eigenen oder von Drittfirmen gestellten Transportwagen und Gestelle sind nach der Lieferung unverzüglich zurückzugeben. Werden sie dreissig Tage nach der Lieferung nicht zurückgeben, beschädigt oder unrechtmässig weiterverwendet, so hat die GRESSLY, nach ihrer Wahl, Anspruch auf Bezahlung des Gegenwertes, der Reparatur oder einer Mietgebühr.
Wird Lieferung auf Abruf vereinbart, ist der Besteller verpflichtet, die Lieferung innert 30 Arbeitstage nach Bekanntgabe der Abrufbereitschaft abzurufen. Tut er dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Erfolgt der Abruf auch innert einer von uns angesetzten angemessenen Nachfrist nicht, gilt die Ware als abgerufen und geliefert und der Besteller ist zu Zahlung verpflichtet
4. Übergang von Nutzen und Gefahr, Verpackung und
Ablad Abholung:
Im Falle eines Abholauftrages geht diese Gefahr nach der Bereitstellung der Ware zur Abholung und der Mitteilung an den Besteller, dass die Bereitstellung erfolgt ist, auf den Besteller über.
Lieferung:
Bei Lieferungen erfolgt dieser nach unserem Ablad. Der Besteller hat am Abladeort für die Lagerung der Glastransportgestelle eine ausreichende ebene Fläche mit festem Untergrund bereitzustellen. Abgeladene Gestelle sind auf Baustellen und Lagerplätzen von unseren Kunden vor allfälligen Wettereinflüssen zu schützen und zu sichern.
Montage:
Bei Lieferung inklusive Glasmontage durch uns, geht diese Gefahr nach erfolgtem Einbau des Elementes auf den Besteller über. Allfällig erforderliche Zufahrten, Gerüste, Kran- und Liftbenützung, Stromanschluss, sowie ein geeigneter, trockener Lagerplatz fürs Glas pro Stockwerk des zu verglasenden Bauwerks sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Bei der Versiegelung sind nur die Fugen Glas zu Holz bzw. Metall, maximal bis zur Standarddimension 5 x 5 mm in den offerierten Preisen enthalten. Bei Trockenverglasung ist der Einzug nur eines Dichtungsprofils entweder innen oder aussen in den Preisen inbegriffen. Nicht inbegriffen ist die Montage von Deckprofilen. Allfällige notwendige Spitz- und Putzarbeiten sind nach unseren Angaben bauseits kostenlos auszuführen. Beschädigungen und bauseits verlangte Umlagerungen während der der Zeit der Lagerung des Glases auf der Baustelle, gehen zu Lasten des Bestellers.
Verpackung:
Die Verpackungsart wird von uns bestimmt. In der Regel wird diese lose und offen auf Glasgestellen zur Verfügung gestellt. Wünscht der Besteller eine abweichende Verpackungsart, trägt er die damit verbundenen Mehrkosten und übernimmt die Haftung für Schäden bei Transport und Lagerung.
Entsorgung:
Für allfällige Altglasrücknahme oder -Entsorgung wird eine Gebühr erhoben.
5. ZAHLUNGSFRIST
Unsere Rechnungen sind - soweit nicht ein anderes Zahlungsziel - schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5% belastet. Beanstandungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit unserer Rechnungen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
Wir sind berechtigt bei einem Auftragswert über CHF 20’000.-, folgende Anzahlungen zu verlangen:
Bei Glaslieferung:
-
30% bei Auftragserteilung,
-
70% bei Ablieferung
Bei Glaslieferung und -montage:
-
30% bei Auftragserteilung,
-
30% bei Glaslieferung
-
40% bei Abschluss der Glasmontage
Je nach Umständen in denen die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage gestellt wird, sind wir ausserdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Ware, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
Wir sind berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anmelden zu lassen. Der Besteller gibt mit der Auftragserteilung sein ausdrückliches Einverständnis und verpflichtet sich, alle Massnahmen zu treffen und Rechtshandlungen vorzunehmen, welche zur Begründung oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes notwendig sind. Zur Sicherung aller Forderungen, welche wir
gegen den Besteller haben, tritt dieser uns alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der von uns gelieferten Ware zustehen, bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe ab.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Die Garantie beginnt mit der Lieferung. Jeder sichtbare Mangel (wzb. Kantenbeschädigungen, Kratzer, Glasbrüchen, oder Fehlmengen) - muss der GRESSLY unverzüglich, nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Jegliche Beanstandung ist vor einer weiteren Verarbeitung, Einbau oder anderweitiger Benutzung, schriftlich anzubringen, detailliert und unter Angabe der Art des Mangels, da ansonsten sämtliche Ansprüche bezüglich der betreffenden Mängel verwirken. Uns ist ausserdem Gelegenheit zu geben, die Mängel zu prüfen. Unterbleibt die schriftliche Meldung, so gilt die Ware als der Auftragsbestätigung entsprechend.
Im Falle begründeter und rechtzeitig erhobener Meldung sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware umzutauschen, nachzubessern, Nachlass zu gewähren oder die Ware gegen Rückerstattung des Entgeltes zurückzunehmen. In der Regel liefern wir bei rechtzeitiger Rüge und berechtigter Beanstandung kostenlos Ersatz.
Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz der von GRESSLY anerkannten mangelhaften oder dem Plan nicht entsprechenden Waren, inklusive Transportkosten, Umglasungsarbeiten jedoch ausgeschlossen. Jeder weitere Anspruch aufgrund mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatzansprüche und die Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er darauf verzichtet.
Die Garantie hört bei Nichteinhalten der Montagevorschriften oder der vertraglichen Pflichten, insbesondere der Zahlungspflichten seitens des Bestellers, auf.
Bei Spezialanfertigungen resp. Auswärts bestellten Waren gelten die Garantiebestimmungen des Lieferwerkes.
Auf Spiegel gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten. Für Belagsschäden infolge Feuchtigkeit, Hitze- oder Chemikalieneinwirkung oder unsachgemässer Reinigung kann keine Haftung übernommen werden. Nicht durch uns aufgeklebte Spiegel, Bänder etc. sind von der Garantie ausgeschlossen.
Für UV-Verklebungen beträgt die maximale Gewährleistungsfrist 24 Monate. Dies allerdings auch nur, wenn die UV-Verklebung keinen unerlaubten Belastungen wie zb. Feuchtigkeit ausgesetzt worden ist.
Bei angelieferten Gläsern und Gegenständen zur Weiterverarbeitung oder Bearbeitung in Lohn wird generell keine Haftung übernommen. Die damit verbundenen Bruch-, Kratzer-, Verzerrungsrisiken oder sonstigem, sowie beim Auspacken, Handhabung und Montage gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Entschädigung für beschädigte Ware oder deren Ersatz wird ausbedungen. Bereits ausgeführte Arbeit wird Ihnen in Verrechnung gestellt.
Die Parteien anerkennen ausdrücklich die vom SIGaB (Schweizerisches Institut für Glas am Bau) herausgegebenen technischen Normen und Bestimmungen.
6. NORMEN
Nebst den marktüblichen und anerkannten Richtlinien, gelten in erster Linie die Normen und Regelwerke des SIGaB (Schweizerisches Institut für Glas am Bau - www.sigab.ch) und bilden einen integrierenden Bestandteil der vorliegenden Bedingungen. Deren Einhaltung wird vorausgesetzt.
7. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
Mit der Bestellung unterwirft sich der Besteller dem ausschliesslichen Gerichtsstand der ordentlichen Gerichte von Bellach.
Stand Februar 2018