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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
der Gressly Glas AG, Bellach/SO
(nachfolgend „GRESSLY“)


1. GRUNDLAGEN

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Unternehmers GRESSLY. Abweichende Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Unternehmers und sind schriftlich zu verfassen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Es gelten zudem die Normen und Richtlinien des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (SIGaB). Auf alle Verträge findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.


2. ANGEBOTE

Offerten sind während 90 Tagen ab Offertdatum gültig. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Preise gelten nur bei unveränderten Massen, Serien, Formen und Stückzahlen. Bei Teillieferungen oder Montageunterbrechungen erfolgt ein Preisaufschlag.

Hilfsmittel wie Gerüste, Krane, Podeste etc. sind – sofern nicht ausdrücklich offeriert – durch den Besteller bereitzustellen.

Preiserhöhungen unserer Lieferanten berechtigen uns zur Preisanpassung. Alle Preise verstehen sich ab Werk, exkl. Versandkosten (sofern nicht anders vereinbart).

Gläser werden auf ganze Zentimeter aufgerundet berechnet. Formteile werden nach umschriebenem Rechteck berechnet.

Wir übernehmen keine Haftung für Verwendung, Einsatz oder Statik der Produkte. Der Besteller ist verantwortlich für normgerechte Anwendung gemäss SIA-Normen (329 und 331).


3. AUFTRÄGE

Bestellungen sollten schriftlich erfolgen. Für Übermittlungsfehler übernehmen wir keine Haftung.

Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Deren Inhalt ist verbindlich.

Mindestfakturabetrag: CHF 30.– (exkl. MwSt.)

Zeichnungen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von GRESSLY.

Bei Änderungen oder Stornierungen werden entstandene Kosten verrechnet.


4. TECHNISCHE AUSKÜNFTE

Unterlagen, Zeichnungen und technische Informationen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht weitergegeben oder zweckentfremdet werden.

Bei Verstoss behalten wir uns Schadenersatzforderungen sowie Vertragsauflösung vor.


5. LIEFERUNGEN

Lieferungen erfolgen gemäss Auftragsbestätigung. Termine sind unverbindlich.

Bei erheblichen Verzögerungen kann der Besteller nach Nachfrist vom Vertrag zurücktreten – jedoch ohne Schadenersatzanspruch.

Transportgestelle sind nach Lieferung unverzüglich zurückzugeben, andernfalls können Kosten entstehen.

Bei Abrufaufträgen ist die Ware innerhalb von 30 Arbeitstagen abzurufen.


6. GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG UND ABLAD

Abholung:
Gefahr geht bei Bereitstellung auf den Besteller über.

Lieferung:
Gefahr geht nach Ablad über. Geeignete Lagerflächen sind bereitzustellen.

Montage:
Gefahr geht nach Einbau über. Infrastruktur (Gerüste, Strom etc.) ist bauseits bereitzustellen.

Zusatzarbeiten sind nicht im Preis enthalten.

Verpackung:
Standardmässig lose auf Gestellen. Sonderverpackung gegen Aufpreis.

Entsorgung:
Altglasentsorgung ist kostenpflichtig.


7. ZAHLUNGSFRIST

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Danach wird ein Verzugszins von 5 % erhoben.

Teilzahlungen bei grösseren Aufträgen:

  • Lieferung:
    30 % bei Auftrag
    70 % bei Lieferung
  • Lieferung + Montage:
    30 % bei Auftrag
    30 % bei Lieferung
    40 % nach Montage

Vorauszahlungen können verlangt werden.


8. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GRESSLY.

Der Eigentumsvorbehalt kann im Register eingetragen werden.

Forderungen gegenüber Dritten aus der Verwendung der Ware werden an GRESSLY abgetreten.


9. GEWÄHRLEISTUNG

Die Garantie beginnt mit der Lieferung.

Mängel müssen sofort schriftlich gemeldet werden – vor Weiterverarbeitung oder Einbau.

Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach Wahl:

  • Ersatz
  • Nachbesserung
  • Preisnachlass
  • Rücknahme

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Garantie entfällt bei:

  • unsachgemässer Verwendung
  • Nichteinhaltung von Vorschriften
  • Zahlungsverzug

Sonderregelungen:

  • Spiegel: 24 Monate Garantie
  • UV-Verklebungen: max. 24 Monate
  • Keine Haftung bei Fremdmaterial zur Bearbeitung

10. NORMEN

Es gelten die Normen des SIGaB sowie branchenübliche Richtlinien.


11. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Bellach (Schweiz).
Der Besteller unterstellt sich diesem Gerichtsstand.


 

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